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Nebenkostenübersicht
und weitere Informationen
Gemäß
§ 30b Konsumenenschutzgesetz Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
I. Kaufverträge
II. Mietverträge
III.
Hypothekardarlehen
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I. Kaufverträge:
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| 1. |
Grunderwerbssteuer
vom Wert der Gegenleistung................................3,5%
(Ermäßigung
oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
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| 2. |
Grundbucheintragungsgebühr
(Eigentumsrecht)........................................1%
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| 3. |
Kosten
der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif
des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen
und Stempelgebühren |
| 4. |
Verfahrenskosten
und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) |
| 5. |
Förderungsdarlehen
bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch
den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche
Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der
Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme
eines Förderungsdarlehens. |
| 6. |
Allfällige
Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde (Aufschließungskosten
und Kosten der Baureifmachung des Grundstücks) sowie Anschlußgebühren
und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.) |
| 7. |
Vermittlungsprovision
(Höchstprovision) |
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften
oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen,
an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird
- Unternehmen
aller Art
- Abgeltungen
für Superädifikate auf einem Grundstück
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Bei
einem Wert von
- bis
S500.000: je 4%
- von
S500.000 bis
S666.666: S20.000
- ab
S666.667: je 3%
jeweils
zuzüglich 20% USt. |
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II.
Mietverträge: |
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| 1. |
Vergebührung
des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauer entfallenden
Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1%
des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden
weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit S180,-
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| 2. |
Vertragserrichtungskosten
nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
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| 3. |
Vermittlungsprovision
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| Vermittlung
durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des
Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt-
oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen
aller Art. |
| Vertragsdauer
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Vermieter
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Mieter
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unbestimmte Zeit/Frist
mehr als 3 Jahre
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3
Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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2
Bruttomonatsmietzinse
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Frist
mindestens 2, höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
3
Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1
Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
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Frist
weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
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3
Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1
Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
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| Untermietverträge über einzelne Wohnräe |
1
Bruttomonatsmietzins
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1
Bruttomonatsmietzins
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| Vermittlung
durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes
ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt-
oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen
aller Art. |
| Vertragsdauer
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Vermieter |
Mieter |
| unbestimmte
Zeit/Frist mindestens 2 Jahre |
2
Bruttomonatsmietzinse
allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen
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1
Bruttomonatsmietzinse
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Frist
weniger als 2 Jahre
bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
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2
Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen
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1/2
Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 1 Bruttomonatsmietzins
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Haupt-
oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen,
wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft
ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen
derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der
nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine
Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5%
kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß
§24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage
die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten
sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen
an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die
Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
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III.
Hypothekardarlehen: |
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1. |
Vergebührung
des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG).......0,8%
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre..............1,5%
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| 2. |
Grundbuchseintragungsgebühr...............................................1,2%
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| 3. |
Allgemeine
Rangordnung für die Verpfändung...............................0,6%
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| 4. |
Kosten
der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen
Urkundenerrichters
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| 5. |
Barauslagen
für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
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| 6. |
Kosten
der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
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| 7. |
Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-
steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung
gemäß
§15= Abs. 1 IMVO steht.
Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige
Vergütung
5% der Darlehenssumme nicht übersteigen. |
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